unternehmensWert:Mensch

Geförderte Personalentwicklung

Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen wird – insbesondere in Wachstumsphasen – das Thema Personalentwicklung wichtig. Die Mitarbeiter müssen auf sich wandelnde Herausforderungen vorbereitet oder geschult werden, Teams verändern sich, der organisatorische Aufwand steigt. Da kleine Unternehmen zudem oft nicht über eine eigene Personalabteilung verfügen, fällt diese Aufgabe oft der Geschäftsleitung oder den Vorgesetzten zu. Diese sind oft fachlich kompetent, fühlen sich aber mit der besonderen Führungsaufgabe überfordert.

unternehmensWert:Mensch ist ein Förderprogramm, das kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, ihre Personalpolitik zukunftsgerecht zu gestalten. Mit Hilfe von sogenannten Prozessberatern werden Veränderungen angestoßen und Teamprozesse durchgeführt. Ziel ist es, mitarbeiterorientierte Personalstrategien zu entwickeln und den individuellen Bedürfnissen im Unternehmen anzupassen. Gefördert wird das Programm durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds (ESF).

In enger Zusammenarbeit mit der future steps – Unternehmensberatung (Link zu www.future-steps.de) berät Sie flourishing people in den folgenden Handlungsfeldern:

  • Personalführung: Entwicklung modernen Personalstrategien unter Einbindung der individuellen Lebenssituation der Mitarbeiter
  • Gesundheit: Entwicklung von Angeboten zur Förderung der Gesundheit und Sensibilisierung der Mitarbeiter für einen gesunden Arbeitsalltag
  • Wissen & Kompetenz: Weiterbildung und Entwicklung von Kompetenzen im Zusammenhang mit Digitalisierung

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, deren Jahresumsatz geringer als 50 Mio. € ist mit weniger als 250 Beschäftigten. Das Unternehmen muss bereits mindestens zwei Jahre bestehen und mindestens einen sozialversicherungspflichtig Mitarbeitenden in Vollzeit beschäftigen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss richtet sich nach der Unternehmensgröße und beträgt 50% bzw. 80%. Gefördert werden höchstens 10 Beratungstage zu je max. 1.000 €/Tag.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Wenden Sie sich an eine regionale Beratungsstelle in Ihrer Nähe und ermitteln Sie in einer kostenlosen Erstberatung Ihren Beratungsbedarf. Sind alle Förderkriterien erfüllt, erhalten Sie Ihren Beratungsscheck. Mit dem Beratungsscheck können Sie Ihre individuelle Prozessberatung bei uns in Anspruch nehmen. Sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung besprechen Sie mit Ihrer Erstberatungsstelle die Ergebnisse, um den Erfolg der Prozessberatung für Ihr Unternehmen langfristig zu sichern.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns. Wir sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich.